Die Bundesregierung weitet die staatlichen Hilfen für ältere Studierende im Rahmen einer umfassenden Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) deutlich aus. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unter der Leitung von Bettina Stark-Watzinger bestätigte, dass die Altersgrenzen für den Förderanspruch dauerhaft angehoben wurden, um dem Trend zum lebenslangen Lernen gerecht zu werden. Diese Neuausrichtung sichert eine Finanzielle Unterstützung für Studenten über 25 ab, sofern das Studium vor Vollendung des 45. Lebensjahres aufgenommen wird.
Zuvor lag die Altersgrenze für Bachelor- und Masterstudiengänge bei 30 beziehungsweise 35 Jahren. Das Statistische Bundesamt (Destatis) verzeichnete in den letzten Jahren einen stetigen Anstieg der Studierendenzahlen in höheren Alterskohorten. Diese Entwicklung veranlasste die Gesetzgeber dazu, die strukturellen Hürden für Zweitstudiengänge und späte Bildungsbiografien zu senken. Entdecken Sie mehr zu einem verwandten Thema: diesen verwandten Artikel.
Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) bewertete die Anhebung der Altersgrenzen als einen notwendigen Schritt zur Modernisierung der Bildungsfinanzierung. Laut Matthias Anbuhl, dem Vorstandsvorsitzenden des DSW, bildet die Reform die gesellschaftliche Realität ab, in der berufliche Umorientierungen häufiger auftreten. Die Anpassung der Regelsätze und der Wohnpauschale soll zudem die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Ballungsräumen auffangen.
Finanzielle Unterstützung für Studenten über 25 durch neue BAföG-Regelungen
Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Studierende ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr über die Familienversicherung ihrer Eltern krankenversichert sind. Dies führt zu zusätzlichen monatlichen Belastungen durch Beiträge zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung. Das BMBF reagierte darauf mit einer Erhöhung der entsprechenden Zuschläge innerhalb der Ausbildungsförderung. Bundesregierung hat dieses bedeutende Thema ebenfalls behandelt.
Studierende in dieser Altersgruppe erhalten nun einen erhöhten Krankenversicherungszuschlag, der die tatsächlichen Kosten der gesetzlichen Krankenkassen besser widerspiegelt. Die Krankenkassen berechnen für Studierende über 25 Jahren in der Regel einen Beitragssatz, der sich am durchschnittlichen Einkommen orientiert, aber durch studentische Tarife gedeckelt bleibt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt auf seinem Portal detaillierte Berechnungsbeispiele für verschiedene Lebenssituationen zur Verfügung.
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Anrechnung von eigenem Vermögen. Die Freibeträge für das Vermögen der Studierenden wurden auf 45.000 Euro angehoben, sofern das 30. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde. Für ältere Studierende liegt dieser Freibetrag sogar noch höher, um eine private Altersvorsorge nicht zu gefährden.
Auswirkungen auf die Krankenversicherungspflicht
Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres endet die beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich die Betroffenen selbst versichern, was oft einen finanziellen Einschnitt bedeutet. Der Gesetzgeber sieht hierfür im BAföG-Satz eine spezifische Komponente vor, die diese Mehrkosten teilweise kompensiert.
Studierende, die das 30. Lebensjahr überschreiten, fallen zudem oft aus dem günstigen studentischen Tarif der Krankenkassen heraus. In diesen Fällen greift die freiwillige Versicherung, deren Beiträge deutlich über den studentischen Sätzen liegen können. Die Reform sieht vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch diese höheren Beiträge durch das Amt für Ausbildungsförderung bezuschusst werden.
Wohngeld als alternative Finanzielle Unterstützung für Studenten über 25
Neben dem BAföG rückt das Wohngeld als Instrument der staatlichen Hilfe stärker in den Fokus. Studierende sind grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn ihnen BAföG „dem Grunde nach“ zusteht. Sobald jedoch der Anspruch auf BAföG aufgrund des Alters oder anderer formaler Kriterien erlischt, kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
Die Wohngeldreform 2023 hat den Kreis der Berechtigten massiv erweitert und die Leistungen im Durchschnitt verdoppelt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gibt an, dass durch die Reform mehr Haushalte mit geringem Einkommen erreicht werden. Für ältere Studierende ohne BAföG-Anspruch stellt dies eine wesentliche Entlastung bei den Mietkosten dar.
Informationen zur Antragsberechtigung und ein Online-Rechner finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Kommunen sind für die Bearbeitung der Anträge zuständig, was zu regional unterschiedlichen Bearbeitungszeiten führen kann. In Städten wie Berlin oder München berichten Studierendenwerke von einer Überlastung der Wohngeldstellen.
Voraussetzungen für den Wohngeldbezug
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nur, wenn der Studierende keinen Anspruch auf BAföG hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Altersgrenze überschritten wurde oder ein Fachrichtungswechsel ohne anerkannten Grund erfolgte. Zudem muss ein gewisses Mindesteinkommen vorhanden sein, um die restlichen Lebenshaltungskosten decken zu können.
Das Mindesteinkommen orientiert sich am sozialhilferechtlichen Bedarf. Werden diese Kriterien erfüllt, zahlt der Staat einen Zuschuss zur Miete, der nicht zurückgezahlt werden muss. Im Gegensatz zum BAföG, das zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt wird, ist Wohngeld eine reine Subvention.
Kritik von Studierendenverbänden und Gewerkschaften
Trotz der Verbesserungen äußern Organisationen wie der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) deutliche Kritik an der Umsetzung. Der Verband bemängelt, dass die Bedarfssätze trotz der Inflation weiterhin hinter den realen Kosten zurückbleiben. Ein Studium in einer deutschen Großstadt sei mit dem aktuellen Höchstsatz kaum zu finanzieren.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert eine vollständige Abkehr vom elternabhängigen BAföG. Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender der GEW, betonte in einer Stellungnahme, dass die finanzielle Abhängigkeit vom Elternhaus auch im Alter über 25 Jahren ein Hindernis für die Bildungsgerechtigkeit darstelle. Die Anhebung der Freibeträge für das Elterneinkommen reiche nicht aus, um alle bedürftigen Studierenden zu erreichen.
Kritiker weisen zudem darauf hin, dass die Bürokratie bei der Antragstellung viele Studierende abschreckt. Die Digitalisierung der Antragsverfahren durch „BAföG Digital“ hat zwar Fortschritte gemacht, dennoch bleiben die Nachweispflichten umfangreich. Verzögerungen bei der Auszahlung führen bei vielen Betroffenen zu finanziellen Engpässen zu Semesterbeginn.
Studienkredite und Bildungsfonds als ergänzende Optionen
Wenn staatliche Zuschüsse nicht ausreichen, greifen viele Studierende auf Kredite zurück. Die staatseigene KfW-Bank bietet den KfW-Studienkredit an, der unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt wird. Dieser Kredit ist bis zum 44. Lebensjahr zugänglich und dient der Sicherung des Lebensunterhalts während der Vorlesungszeit.
Allerdings warnen Verbraucherschützer vor den steigenden Zinsen bei diesen Kreditmodellen. Da der KfW-Studienkredit variabel verzinst wird, stiegen die Belastungen für die Kreditnehmer in der jüngsten Zinswende erheblich an. Experten raten dazu, solche Kredite nur als letzte Option und in moderatem Umfang in Anspruch zu nehmen.
Private Bildungsfonds bieten eine Alternative, bei der die Rückzahlung einkommensabhängig erfolgt. Nach dem Studium zahlt der Absolvent einen festen Prozentsatz seines Gehalts über einen festgelegten Zeitraum zurück. Dieses Modell minimiert das Risiko einer Überschuldung bei einem geringen Einstiegsgehalt, ist jedoch oft an Auswahlverfahren geknüpft.
Risiken der Verschuldung im Alter
Für Studierende über 25 Jahren ist das Risiko einer Verschuldung besonders relevant, da die verbleibende Erwerbsphase kürzer ist. Eine hohe Schuldenlast beim Berufseinstieg mit Mitte 30 oder 40 Jahren kann die private Lebensplanung und den Aufbau einer Altersvorsorge erschweren. Daher prüfen viele Betroffene alternative Finanzierungswege wie Werkstudententätigkeiten oder Stipendien.
Stipendienorganisationen haben ihre Programme teilweise für ältere Bewerber geöffnet. Die Begabtenförderungswerke, die vom BMBF unterstützt werden, vergeben Stipendien nach Kriterien wie Leistung und gesellschaftlichem Engagement. Informationen zu den verschiedenen Förderwerken bietet die Plattform Stipendium Plus, ein Zusammenschluss der 13 großen Begabtenförderungswerke.
Zukünftige Entwicklungen in der Bildungsfinanzierung
Die Bundesregierung plant für die kommenden Jahre eine weitere Dynamisierung des BAföG, um auf wirtschaftliche Veränderungen schneller reagieren zu können. Ein zentraler Punkt der Debatte bleibt die Einführung einer sogenannten Studierenden-Starthilfe für Erstsemestler aus einkommensschwachen Haushalten. Diese Einmalzahlung soll zu Beginn des Studiums bei der Anschaffung von Laptops oder Lehrmaterialien helfen.
Es bleibt abzuwarten, ob die nächste BAföG-Novelle eine automatische Anpassung der Sätze an die Preisentwicklung vorsehen wird. Fachleute im Bildungsausschuss des Bundestages diskutieren derzeit über Modelle, die sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise oder der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren. Eine solche Automatisierung würde die politische Debatte um jede einzelne Erhöhung beenden und den Studierenden mehr Planungssicherheit geben.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von Teilzeitstudiengängen. Da viele ältere Studierende familiäre Verpflichtungen haben oder nebenbei arbeiten müssen, gewinnt die Flexibilisierung der Förderdauer an Bedeutung. Das Ministerium prüft derzeit, wie das BAföG-Recht an die Realität von Teilzeitmodellen angepasst werden kann, um den Studienerfolg in dieser Gruppe nicht durch finanziellen Druck zu gefährden.