Die Kulturstiftung des Bundes gab am Montag in Halle an der Saale bekannt, dass sie für das kommende Jahr ein neues Förderprogramm mit dem Titel The Way We Were 2025 auflegen wird. Mit einem Gesamtbudget von 12,5 Millionen Euro unterstützt die Stiftung Projekte, die sich mit der Dokumentation und Aufarbeitung regionaler Identitäten in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels befassen. Die Initiative richtet sich vornehmlich an Museen, Archive und freie Kulturträger in ländlichen Regionen Deutschlands.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth bezeichnete das Vorhaben als einen Beitrag zur Stärkung der demokratischen Resilienz. Laut einer Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zielt die Förderung darauf ab, lokale Geschichte für die Gegenwart nutzbar zu machen. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine unabhängige Fachjury, die bis zum Herbst 2024 über die ersten Vergaben entscheiden wird.
Das Programm reagiert auf aktuelle soziologische Daten, die eine zunehmende Entfremdung zwischen urbanen Zentren und dem ländlichen Raum aufzeigen. Eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach belegte bereits Ende 2023, dass sich ein signifikanter Teil der Bevölkerung in ostdeutschen Bundesländern kulturell abgehängt fühlt. Die Verantwortlichen in Halle sehen in der neuen Förderrichtlinie ein Instrument, um diesen Entwicklungen durch gezielte Kulturarbeit entgegenzuwirken.
Historische Identität im Fokus von The Way We Were 2025
Die inhaltliche Ausrichtung des Programms konzentriert sich auf die Sicherung von Alltagsgeschichte. Projekte müssen nachweisen, wie sie durch die Aufarbeitung vergangener Lebensrealitäten einen Dialog zwischen den Generationen ermöglichen. Die Stiftung betonte bei der Vorstellung, dass die Erhaltung von immateriellem Kulturerbe eine zentrale Rolle bei der Vergabe der Mittel spielen wird.
Kritik an der Ausgestaltung der Richtlinien kam umgehend vom Deutschen Kulturrat. Geschäftsführer Olaf Zimmermann wies darauf hin, dass die Befristung der Mittel auf das Kalenderjahr 2025 eine nachhaltige Strukturplanung für kleinere Vereine erschwere. Er forderte im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst eine langfristige Perspektive über die Einmalförderung hinaus.
Finanzielle Rahmenbedingungen und Antragsverfahren
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kultureinrichtungen mit Sitz in Deutschland. Die maximale Fördersumme pro Einzelprojekt beläuft sich auf 250.000 Euro, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten vorausgesetzt wird. In Ausnahmefällen kann dieser Anteil bei strukturschwachen Kommunen auf zehn Prozent gesenkt werden.
Die administrativen Hürden für die Beantragung wurden laut Stiftung bewusst niedrig gehalten. Ein digitales Portal soll die Einreichung der Konzepte erleichtern und den Bearbeitungsprozess beschleunigen. Dennoch äußerten Vertreter des Bundes der Steuerzahler Bedenken hinsichtlich der Kontrolle der Mittelverwendung bei einer so hohen Anzahl an Kleinstprojekten.
Soziopolitische Relevanz und wissenschaftliche Begleitung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat sieht in der Initiative eine Ergänzung zu bestehenden Programmen für den ländlichen Raum. Daten aus dem Heimatatlas des Bundesministeriums verdeutlichen die Korrelation zwischen kultureller Infrastruktur und der Zufriedenheit der Bürger vor Ort. Beamte des Ministeriums verwiesen darauf, dass der Verlust von Identifikationsorten oft radikalen politischen Strömungen Vorschub leiste.
Wissenschaftlich wird das Vorhaben durch das Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung begleitet. Die Forscher untersuchen, ob kulturelle Interventionen tatsächlich messbare Auswirkungen auf das Zugehörigkeitsgefühl in einer Region haben. Erste Zwischenberichte dieser Begleitforschung sollen Mitte 2026 veröffentlicht werden.
Vergleichbare internationale Ansätze
Ähnliche Programme existieren bereits in anderen europäischen Ländern. In Frankreich investierte das Kulturministerium im Rahmen der „Pass Culture“ Initiative erhebliche Summen in die Revitalisierung ländlicher Museen. Deutschland orientiert sich bei The Way We Were 2025 teilweise an diesen Modellen, legt jedoch einen stärkeren Fokus auf die aktive Bürgerbeteiligung.
Die Einbindung von ehrenamtlichen Kräften ist eine Grundvoraussetzung für viele der geplanten Vorhaben. Ohne das Engagement lokaler Geschichtsvereine ließen sich die ambitionierten Ziele der Stiftung kaum umsetzen. Kritiker warnen jedoch vor einer Überlastung des Ehrenamts, da professionelle Standards oft schwer mit freiwilliger Arbeit in Einklang zu bringen sind.
Technologische Implementierung und digitale Archivierung
Ein wesentlicher Bestandteil der geförderten Projekte ist die Digitalisierung von Exponaten und Zeitzeugeninterviews. Die Deutsche Digitale Bibliothek stellt hierfür die technologische Infrastruktur zur Verfügung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse der Regionalprojekte langfristig und überregional zugänglich bleiben.
Experten für digitale Langzeitarchivierung betonen die Schwierigkeit, Datenformate über Jahrzehnte hinweg lesbar zu halten. Die Stiftung verpflichtet die Projektnehmer daher zur Einhaltung strenger Metadaten-Standards. Diese Anforderungen stellen insbesondere kleinere Institutionen vor technische Herausforderungen, die zusätzliche Beratungsleistungen erforderlich machen.
Schulungen für Projektträger
Um diese Defizite auszugleichen, bietet die Kulturstiftung begleitende Workshops an. Fachleute für Archivwesen und digitale Vermittlung schulen die Teilnehmer in der korrekten Erfassung historischer Dokumente. Diese Fortbildungen werden über einen separaten Budgettopf finanziert, um die Projektmittel nicht zu schmälern.
Der Erfolg dieser Maßnahmen hängt stark von der Breitbandversorgung in den ländlichen Gebieten ab. Trotz der Fortschritte beim Netzausbau gibt es in einigen Zielregionen weiterhin Defizite bei der Übertragungsrate. Dies beeinträchtigt die Arbeit mit hochauflösenden Bilddaten und die Nutzung von Cloud-basierten Archivsystemen erheblich.
Ausblick auf die Umsetzungsphase
Nach dem Ende der Antragsfrist am 30. September 2024 beginnt die Sichtung der Unterlagen durch das Sekretariat der Stiftung. Die ersten Bewilligungsbescheide werden voraussichtlich im Dezember versandt, damit die Arbeit pünktlich zum Jahresbeginn aufgenommen werden kann. Eine Evaluierung der Gesamtwirkung des Programms ist für das Jahr 2027 fest eingeplant.
Offen bleibt bisher, wie das Bundesfinanzministerium auf Forderungen nach einer Fortsetzung des Programms reagieren wird. Angesichts der aktuellen Haushaltsverhandlungen und der Schuldenbremse gilt eine Aufstockung der Mittel als unwahrscheinlich. Die weitere Entwicklung hängt maßgeblich davon ab, welche konkreten Ergebnisse die geförderten Projekte in der ersten Jahreshälfte 2025 vorweisen können.