wie hoch ist der freistellungsbetrag

wie hoch ist der freistellungsbetrag

Jedes Jahr schenkst du dem Staat bares Geld, wenn du deine Kapitalerträge nicht schlau verwaltest. Das klingt hart, ist aber die Realität in deutschen Depots. Wer spart oder investiert, landet schnell im Visier der Abgeltungsteuer. Aber es gibt eine Grenze, bis zu der das Finanzamt die Finger von deinen Gewinnen lässt. Die zentrale Frage für jeden Anleger lautet: Wie Hoch Ist Der Freistellungsbetrag aktuell? Seit der letzten Anpassung im Jahr 2023 liegt dieser Wert für Singles bei 1.000 Euro und für verheiratete Paare bei 2.000 Euro. Das ist ein ordentlicher Sprung im Vergleich zu den Jahren davor, als wir uns noch mit 801 Euro begnügen mussten. Wer diese Summen nicht über einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank hinterlegt, zahlt ab dem ersten Euro Gewinn brav 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das muss nicht sein.

Wie Hoch Ist Der Freistellungsbetrag im Detail erklärt

Die Erhöhung auf 1.000 Euro war längst überfällig. Jahrelang blieb die Grenze starr, während die Inflation die Kaufkraft auffraß. Jetzt hast du mehr Luft zum Atmen. Dieser Betrag bezieht sich auf alle Kapitalerträge, die du innerhalb eines Kalenderjahres erwirtschaftest. Dazu zählen Zinsen auf dem Tagesgeldkonto, Dividenden von Aktien und natürlich Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren oder Fondsanteilen. Wenn du bei einer Bank ein Konto eröffnest, weiß das Institut erst einmal nichts von deinem Glück. Du musst aktiv werden. Ohne deinen Auftrag führt die Bank die Steuer automatisch an das Finanzamt ab.

Die Mechanik hinter dem Sparerpauschbetrag

Früher unterschied man penibel zwischen Werbungskosten und dem eigentlichen Freibetrag. Heute ist das im Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Das bedeutet, du kannst keine tatsächlichen Kosten wie Depotgebühren oder Fahrtkosten zur Hauptversammlung mehr steuerlich geltend machen. Dafür ist dieser Pauschbetrag da. Er deckt alles ab. Für die meisten Privatanleger ist das eine Vereinfachung. Du musst keine Quittungen sammeln, um deine Investitionskosten zu belegen. Der Staat unterstellt einfach, dass diese Kosten mit den 1.000 Euro abgegolten sind. Ob deine realen Kosten niedriger liegen, interessiert niemanden. Du profitierst trotzdem von der vollen Summe.

Verteilung auf mehrere Banken

Kaum jemand hat heute nur noch ein einziges Konto. Hier wird es oft unübersichtlich. Du kannst deinen Gesamtfreibetrag von 1.000 Euro auf verschiedene Institute aufteilen. Vielleicht gibst du der Sparkasse 200 Euro für die Zinsen auf dem Sparbuch und deinem Neobroker 800 Euro für die Aktiengewinne. Das ist völlig legal. Du darfst in der Summe nur nicht die 1.000 Euro überschreiten. Wenn du dich verrechnest und insgesamt Aufträge über 1.200 Euro erteilst, bekommt das Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung. Die Banken übermitteln die tatsächlich genutzten Beträge jährlich. Wer schummelt, fällt auf. Das gibt Ärger bei der nächsten Steuererklärung.

Warum die Teilfreistellung bei Fonds wichtig ist

Wenn du in ETFs investierst, gibt es eine Besonderheit, die viele übersehen. Nicht der gesamte Gewinn wird gegen deinen Freistellungsauftrag gerechnet. Das liegt an der sogenannten Teilfreistellung. Bei Aktienfonds, die eine Aktienquote von mindestens 51 Prozent haben, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das soll die Steuerbelastung ausgleichen, die bereits auf Unternehmensebene stattgefunden hat.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis

Nehmen wir an, du verkaufst ETF-Anteile und machst 1.000 Euro Gewinn. Wenn es ein reiner Aktien-ETF ist, sind 300 Euro sofort steuerfrei. Nur die restlichen 700 Euro belasten deinen Freibetrag. In diesem Szenario könntest du also deutlich mehr als 1.000 Euro an realen Gewinnen realisieren, ohne Steuern zu zahlen. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Immobilienfonds bieten oft sogar 60 oder 80 Prozent. Du musst also genau hinschauen, welche Anlageklasse du im Depot hast, um das Maximum herauszuholen. Wer nur auf die nackte Zahl starrt, verschenkt Potenzial.

Die Vorabpauschale und ihre Tücke

Seit 2024 ist die Vorabpauschale wieder ein Thema, weil die Zinsen gestiegen sind. Das ist eine Art vorgezogene Besteuerung auf noch nicht realisierte Gewinne bei thesaurierenden Fonds. Die Bank bucht diese Steuer Anfang Januar ab. Wenn dein Freistellungsauftrag nicht hoch genug ist oder gar nicht existiert, wird dein Verrechnungskonto belastet. Das ist ärgerlich, wenn dort kein Geld liegt. Der Betrag wird dann direkt von deinem Freistellungsauftrag abgezogen. Hast du dort Wie Hoch Ist Der Freistellungsbetrag nicht korrekt hinterlegt, fließt Geld ans Finanzamt, das eigentlich in deinem Depot arbeiten sollte. Prüfe also immer zum Jahresende, ob noch genug Puffer vorhanden ist.

Strategien für Ehepaare und Familien

Verheiratete haben einen gewaltigen Vorteil. Sie können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro einrichten. Das gilt auch für Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das Schöne daran ist, dass die Erträge beider Partner zusammengerechnet werden. Wenn einer der Partner hohe Gewinne macht und der andere kaum welche, fängt der gemeinsame Betrag das auf. Man nennt das die ehegattenübergreifende Verlustrechnung.

Kinder als Steuer-Geheimwaffe

Hier wird es richtig interessant für den langfristigen Vermögensaufbau. Jedes Kind hat seinen eigenen Grundfreibetrag, der weit über den 1.000 Euro liegt. Zusätzlich zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro steht jedem Kind der Grundfreibetrag der Einkommensteuer zu. Im Jahr 2024 liegt dieser bei 11.604 Euro. Hinzu kommt der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro. Insgesamt kann ein Kind also über 12.000 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei einstreichen. Dazu musst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragen und bei der Bank einreichen. Das Geld muss aber rechtlich wirklich dem Kind gehören. Du darfst es nicht einfach auf deinen Namen anlegen und die Freibeträge des Kindes "ausleihen". Das ist Steuerhinterziehung. Wenn das Geld auf dem Depot des Kindes liegt, gehört es ihm. Du verwaltest es nur treuhänderisch bis zur Volljährigkeit.

NV-Bescheinigung für Geringverdiener und Rentner

Nicht nur Kinder profitieren von dieser Regelung. Wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, lohnt sich die NV-Bescheinigung auch für dich. Das betrifft oft Studenten oder Rentner mit geringen Bezügen. Mit diesem Dokument wird gar keine Abgeltungsteuer einbehalten, egal wie hoch die Zinsen sind. Die Bescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre. Danach musst du sie neu beantragen. Es spart den Umweg über die Steuererklärung. Du hast das Geld sofort zur Verfügung und musst nicht erst ein Jahr warten, bis das Finanzamt es dir erstattet. Informationen dazu findest du direkt beim Bundesministerium der Finanzen.

Kirchensteuer und Abgeltungsteuer

Ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt, ist die Kirchensteuer. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 Prozent. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuerlast. Wenn du in der Kirche bist, kommt noch die Kirchensteuer oben drauf. Je nach Bundesland sind das 8 oder 9 Prozent. Insgesamt landest du dann bei einer Belastung von etwa 28 Prozent. Die Banken rufen deine Religionszugehörigkeit einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Du kannst dem widersprechen, dann musst du die Kirchensteuer aber über die Steuererklärung nachzahlen. Der Freistellungsauftrag deckt auch die Kirchensteuer ab. Wenn der Gewinn innerhalb der 1.000 Euro bleibt, zahlst du null Cent. Weder Kapitalertragsteuer noch Soli oder Kirchensteuer.

Verluste richtig verrechnen

An der Börse läuft nicht immer alles nach Plan. Manchmal verkaufst du mit Verlust. Das ist steuerlich gesehen gar nicht so schlecht. Die Bank führt für dich Verlustverrechnungstöpfe. Es gibt meistens einen Topf für Aktienverluste und einen für "Sonstiges" wie ETFs, Zertifikate oder Zinsen. Verluste aus Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Alles andere landet im allgemeinen Topf. Wenn du im März 1.000 Euro Verlust mit einer Aktie machst und im Juni 1.000 Euro Gewinn mit einer anderen, gleicht die Bank das intern aus. Dein Freistellungsauftrag wird dann gar nicht belastet.

Die Verlustbescheinigung

Wenn du bei Bank A Verluste hast und bei Bank B Gewinne, weiß Bank B nichts von deinem Pech bei Bank A. In diesem Fall musst du bis zum 15. Dezember eines Jahres eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen, die die Verluste verzeichnet hat. Damit wird der Verlusttopf dort auf Null gesetzt und du bekommst ein Dokument für das Finanzamt. In deiner Steuererklärung führst du dann beide Banken zusammen. Das ist etwas mühsam, lohnt sich aber bei größeren Summen. Ohne diese Bescheinigung werden die Verluste einfach in das nächste Jahr vorgetragen. Das ist okay, wenn du nächstes Jahr bei der gleichen Bank Gewinne erwartest. Wenn nicht, verschenkst du Liquidität.

Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben

Viele denken, mit dem Freistellungsauftrag sei alles erledigt. Oft ist das auch so. Aber es gibt Fälle, in denen du die Anlage KAP in deiner Steuererklärung ausfüllen solltest, auch wenn du unter der Grenze geblieben bist. Ein klassisches Beispiel ist die Günstigerprüfung. Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, prüft das Finanzamt, ob es für dich billiger ist, die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Satz zu versteuern. Das lohnt sich oft für Geringverdiener. Du zahlst dann zum Beispiel nur 15 Prozent statt der pauschalen 25 Prozent Abgeltungsteuer. Das Finanzamt erstattet dir die Differenz automatisch zurück, wenn du das Kreuz an der richtigen Stelle machst.

Ausländische Quellensteuer

Wenn du Aktien aus den USA, Frankreich oder der Schweiz hältst, behalten diese Länder oft eine Quellensteuer ein. Ein Teil davon kann auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Meistens sind das 15 Prozent. Die Bank macht das in der Regel automatisch, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Trotzdem solltest du die Abrechnungen prüfen. Bei manchen Ländern wie Italien oder Frankreich ist der Prozess kompliziert und du musst dir die Steuer mühsam im Ausland zurückholen. Das lohnt sich meist erst bei sehr hohen Dividenden. Für den normalen Sparer ist es oft sinnvoller, auf deutsche oder US-amerikanische Werte zu setzen, da hier die Verrechnung reibungslos läuft. Details zu den Sätzen findest du beim Bundeszentralamt für Steuern.

Praktische Tipps zur Optimierung

Ich sehe immer wieder, dass Leute ihren Freibetrag bei einer Bank "parken", auf der sie gar keine Erträge mehr erzielen. Vielleicht liegt dort noch ein altes Sparbuch mit 0,01 Prozent Zinsen, aber der Freistellungsauftrag steht auf 500 Euro. Gleichzeitig bucht der Neobroker bei jedem Aktienverkauf Steuern ab. Das ist Wahnsinn. Geh deine Konten einmal im Jahr durch. Logge dich ins Online-Banking ein. Meistens findest du unter "Service" oder "Steuern" eine Übersicht deiner Aufträge.

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Den Betrag dynamisch anpassen

Du musst den Betrag nicht für alle Ewigkeit festlegen. Du kannst ihn jederzeit ändern, solange das Jahr noch läuft. Manche Banken erlauben Änderungen sogar rückwirkend bis zum letzten Bankarbeitstag des Jahres. Wenn du merkst, dass du bei einer Bank unerwartet hohe Gewinne gemacht hast, schiebe freie Kapazitäten von anderen Banken dorthin um. Das ist eine Sache von fünf Minuten im Online-Banking. Wer das ignoriert, zahlt eine "Faulheitssteuer" an den Staat.

Vorsicht bei Depotüberträgen

Wenn du dein Depot zu einer anderen Bank umziehst, nimmst du deine Verluste mit, aber nicht deinen Freistellungsauftrag. Du musst bei der neuen Bank einen neuen Auftrag einrichten. Oft vergessen Anleger das im Eifer des Gefechts. Die neue Bank fängt dann sofort an, Steuern abzuführen, sobald die ersten Erträge fließen. Besonders tückisch: Wenn du nur Teile deines Depots überträgst, bleiben die Verlusttöpfe oft bei der alten Bank, außer du weist den Gesamteinstieg explizit an.

Häufige Fehler vermeiden

Ein großer Fehler ist die Annahme, dass man als Rentner keinen Freistellungsauftrag braucht, weil man ja "keine Steuern" zahlt. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer. Sie wird anonym und direkt an der Quelle erhoben. Der Bank ist dein Status egal. Sie zieht das Geld ein, außer du hast einen Auftrag oder eine NV-Bescheinigung hinterlegt.

Ein weiterer Punkt ist die falsche Verteilung bei Gemeinschaftskonten. Ein Gemeinschaftskonto von unverheirateten Paaren kann keinen gemeinsamen Freistellungsauftrag nutzen. Hier wird es kompliziert. Jeder muss seinen Anteil in der Steuererklärung angeben. Das ist ein bürokratischer Albtraum. Wer nicht verheiratet ist, sollte Kapitalanlagen lieber getrennt halten, um die 1.000 Euro sauber jedem Partner zuzuordnen.

Die Bedeutung der ISIN

Achte auf die Herkunft deiner Papiere. Eine ISIN, die mit DE beginnt, ist meist unproblematisch. Bei ausländischen ISINs kann die steuerliche Behandlung abweichen. Das gilt besonders für REITs oder bestimmte Rohstoff-ETCs. Manche dieser Produkte gelten steuerlich nicht als Kapitalertrag, sondern als sonstige Einkünfte. Da hilft dir der Freistellungsauftrag gar nichts. Diese Gewinne musst du immer in der Steuererklärung angeben und sie werden mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert. Das wissen viele nicht und wundern sich dann über Nachzahlungen.

Umsetzung und nächste Schritte

Du hast jetzt die Theorie im Kopf. Jetzt geht es an die Praxis. Steueroptimierung ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Es bringt nichts, sich einmal im Jahrzehnt damit zu beschäftigen. Hier ist dein Fahrplan, um keine Zeit und kein Geld zu verlieren.

  1. Erstelle eine Liste aller Bankkonten, Depots und Bausparverträge, die auf deinen Namen laufen.
  2. Prüfe in jedem Online-Banking-Portal, wie hoch der aktuell hinterlegte Freistellungsauftrag ist.
  3. Addiere alle Beträge. Wenn die Summe unter 1.000 Euro (Single) oder 2.000 Euro (Verheiratete) liegt, verschenkst du Potenzial. Wenn sie drüber liegt, riskierst du Rückfragen vom Finanzamt.
  4. Schätze deine Erträge für das laufende Jahr. Wo fallen die meisten Zinsen oder Dividenden an? Schiebe dein Volumen dorthin.
  5. Falls du Kinder hast: Prüfe, ob die Depots auf deren Namen laufen und beantrage gegebenenfalls eine NV-Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt. Formulare gibt es oft online auf den Portalen der Landesfinanzbehörden wie Finanzverwaltung NRW.
  6. Markiere dir den 1. Dezember in deinem Kalender. Das ist der perfekte Zeitpunkt für den jährlichen Check-up, bevor die Banken ihre Tore für das Steuerjahr schließen.

Wer diese Schritte befolgt, behält mehr von seiner Rendite. Das ist im Grunde die einfachste Form der Wertsteigerung, die es gibt. Du musst kein Risiko eingehen, keine Analysen lesen und keine Marktbewegungen timen. Du musst nur ein paar Formulare im Online-Banking ausfüllen. Es gibt keinen Grund, das länger aufzuschieben. Dein zukünftiges Ich wird es dir danken, wenn das Vermögen durch den Zinseszinseffekt schneller wächst, weil das Finanzamt nicht vorzeitig zugreift.

CF

Clara Fischer

In den Artikeln von Clara Fischer stehen Kontext, Genauigkeit und gesellschaftliche Relevanz im Mittelpunkt.